Rechtsprechung
   VG Berlin, 21.02.2018 - 4 L 452.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6083
VG Berlin, 21.02.2018 - 4 L 452.17 (https://dejure.org/2018,6083)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.02.2018 - 4 L 452.17 (https://dejure.org/2018,6083)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 4 L 452.17 (https://dejure.org/2018,6083)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,6083) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2017 - 1 S 32.17

    Spielhallenerlaubnis - vorläufige Teilnahme an der Sachprüfung im Sonderverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2018 - 4 L 452.17
    Zwar erlischt diese Fiktion nicht bereits mit der Bekanntgabe der Versagungsentscheidung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2017 - OVG 1 S 32.17 -, juris Rn. 19 ff.).

    Doch richtet sich im Falle der der Behörde möglichen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2017, a.a.O., Rn. 25) Anordnung der sofortigen Vollziehung der Versagungsentscheidung nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz der vorläufige Rechtsschutz gegen die belastende Wirkung, die in der Zerstörung der Erlaubnisfiktion liegt, nach § 80 Abs. 5 VwGO.

    Es kann daher auf sich beruhen, dass der vom Antragsgegner mit der Vollziehungsanordnung primär erstrebte Ausschluss von den weiteren Stufen des Sonderverfahrens unabhängig von der aufschiebenden Wirkung des gegen die Versagung erhobenen Widerspruchs eintritt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2017, a.a.O., Rn. 13) und es mithin zur Erreichung allein dieses Ziels der Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht bedurft hätte.

    Die gewerblichen Interessen der Antragstellerin im Hinblick auf die Versagung der jeweiligen Spielhallenerlaubnis richten sich auf die Aufrechterhaltung der aufschiebenden Wirkung ihres hiergegen erhobenen Rechtsbehelfs insofern, als mit dem Entfallen der aufschiebenden Wirkung der Antragsgegner nicht (mehr) gehindert ist, tatsächliche Folgerungen aus dem dann genehmigungslosen Spielhallenbetrieb zu ziehen, insbesondere deren Schließung durchzusetzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2017, a.a.O., Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15

    Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2018 - 4 L 452.17
    Grundsätzlich ist eine Abwägung der Folgen, die bei einem Aufschub der Maßnahmen für die Dauer des Rechtsstreits zu befürchten sind, und denjenigen, welche demgegenüber bei der Antragstellerin wegen des Sofortvollzugs eintreten würden, vorzunehmen (VGH Mannheim, Beschlüsse vom 13. Juli 2015 - 6 S 679/15 -, juris Rn. 27, und vom 8. Februar 2017 - 6 S 768/16 -, juris Rn. 14).

    Diese Interessen an einer zumindest zeitweiligen Aufrechterhaltung des Betriebs müssen hier jedoch hinter dem Gemeinwohlinteresse an einer effektiven Bekämpfung und Eindämmung der Spielsucht durch eine zeitnahe Umsetzung der diesem Zweck dienenden Regelungen des neuen Spielhallenrechts zurückstehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 M 105/13 -, juris Rn. 37; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Juli 2015, a.a.O., Rn. 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 6 S 768/16

    Sofortige Vollziehung der Untersagung des Betriebs von Spielhallen

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2018 - 4 L 452.17
    Grundsätzlich ist eine Abwägung der Folgen, die bei einem Aufschub der Maßnahmen für die Dauer des Rechtsstreits zu befürchten sind, und denjenigen, welche demgegenüber bei der Antragstellerin wegen des Sofortvollzugs eintreten würden, vorzunehmen (VGH Mannheim, Beschlüsse vom 13. Juli 2015 - 6 S 679/15 -, juris Rn. 27, und vom 8. Februar 2017 - 6 S 768/16 -, juris Rn. 14).

    Dass die Folgen der Schließungsverfügung aufgrund des angeordneten Sofortvollzugs früher eintreten als im Falle einer aufschiebenden Wirkung, ist zumutbar (VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Februar 2017, a.a.O., Rn. 14).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2017 - 10 S 47.17

    Zuweisung eines Telekombeamten; Begründungsanforderungen bezüglich der

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2018 - 4 L 452.17
    Dazu gehört es insbesondere, dass sie sich in aller Regel nicht lediglich auf eine Wiederholung der den Verwaltungsakt tragenden Gründe, auf eine bloße Wiedergabe des Textes des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO oder auf lediglich formelhafte, abstrakte und letztlich inhaltsleere Wendungen, namentlich solche ohne erkennbaren Bezug zu dem konkreten Fall, beschränken darf (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2017 - OVG 10 S 47.17 -, juris Rn. 5).

    Die vielfache Nutzung eines solchen Textbausteines besagt dabei lediglich, dass sich der Antragsgegner in einer Vielzahl von Fällen zu einer jeweils in gleicher Weise begründeten ausnahmsweisen Anordnung des Sofortvollzuges entschlossen hat, was bei einer Vergleichbarkeit der jeweils zugrundeliegenden Sachverhalte dem Grundsatz der Gleichbehandlung entspricht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2017, a.a.O., Rn. 6).

  • BVerwG, 07.01.2016 - 1 A 3.15

    Anhörung; "Bad Standing"; Begründung; Belohnung; Chapter; Ehrenkodex;

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2018 - 4 L 452.17
    Diesem ist nach dem Willen des Gesetzgebers deswegen erhebliche Bedeutung beizumessen und die Schließung einer nicht erlaubnisfähigen Spielhalle auch dann vorgesehen, wenn den gegenläufigen privaten Interessen im Einzelfall beachtliches Gewicht zukommt (OVG Saarlouis, Urteil vom 27. April 2016 - 1 A 3.15 -, juris Rn. 99).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 1 S 9.17

    Spielhalle; wesentliche bauliche Veränderung; Erlöschen der Erlaubnis;

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2018 - 4 L 452.17
    Denn die Untersagungsverfügungen stellen sich als Folge der von der Behörde angestellten Prüfung dar, dass die materiellen Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind und nach Ablauf der Frist des § 2 Abs. 3 MindAbstUmsG die formelle Illegalität hinzutritt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2017 - OVG 1 S 9.17 -, S. 7 des Entscheidungsabdrucks; vgl. im Sinne eines intendierten Ermessens: OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105.13 -, juris Rn. 36).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 10 S 14.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gebäude im Außenbereich; Landwirtschaft;

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2018 - 4 L 452.17
    Ob die angeführten Gründe die Anordnung der sofortigen Vollziehung tatsächlich rechtfertigen, ist keine Frage des formellen Begründungserfordernisses; insoweit kommt es auf die inhaltliche Richtigkeit der gegebenen Begründung nicht an (ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2015 - OVG 10 S 14.15 -, juris Rn. 5; OVG Münster, Beschluss vom 18. August 2015 - 4 B 361.15 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 29.10.2014 - 7 VR 4.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Fahrrinne

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2018 - 4 L 452.17
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung kommt dem Vollzugsinteresse umso größeres Gewicht zu, je geringer die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - BVerwG 7 VR 4.13 -, juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 11 S 39.14

    Sinn und Zweck sowie Anforderungen an das Begründungserfordernis gemäß § 80 Abs.

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2018 - 4 L 452.17
    Der Antragsgegner hat hinreichend deutlich und einzelfallbezogen zu erkennen gegeben, dass er das öffentliche Interesse im Hinblick auf die Spielsuchtprävention in der effektiven Herstellung des gesetzlich vorgesehenen Schutzniveaus durch zügige Umsetzung des Sonderverfahrens nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz für vorrangig hielt und er sich des Ausnahmecharakters der Anordnung bewusst war (vgl. zu diesem Erfordernis auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2015 - OVG 11 S 39.14 -, juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 05.05.2017 - 4 L 51.17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Betriebsschließung einer Spielhalle; Fiktion der

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2018 - 4 L 452.17
    Zum einen nimmt der so beschiedene Bewerber kraft Gesetzes nicht mehr am weiteren Auswahlverfahren teil, zum anderen erlischt mit der auf die Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes zu einer Schule gestützten Bekanntgabe der Ablehnung des Antrags (nach sechs Monaten) die fiktive Spielhallenerlaubnis (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Mai 2017 - VG 4 L 51.17 -, juris Rn. 17).
  • VG Bremen, 03.07.2023 - 5 V 1408/23

    Eilantrag auf Fortführung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle über den

    Gegen die belastende Wirkung des Ablehnungsbescheids vom 06.06.2023, die in der Beseitigung der Erlaubnisfiktion liegt, ist daher Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin: VG Berlin, Beschl. v. 21.02.2018 - 4 L 452.17 -, juris Rn. 16 ff.; OVG Bln-Bdg, Beschl. v. 13.11.2017 - OVG 1 S 32.17 -, juris Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht